Ab 1. Mai 2023 ist die Maskenpflicht in Ordinationen aufgehoben!
Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Patienten empfehlen wir Ihnen auch danach bei Symptomen einer Infektionskrankheit (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Geschmacks-oder Geruchsverlust) beim Betreten der Ordination eine FFP 2 Maske zu tragen!
Antigen-Tests sind weiterhin jederzeit für Patienten mit Symptomen kostenlos möglich
